Impressum
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Danny & Nicki – Musikduo-Trio-Band
Verantwortlich für Inhalte, Gestaltung und Realisation:
Danny & Nicki
Talstraße 10
57537 Wissen
Kontakt
E-Mail: info (at) danny-nicki.de
Mobil: +49 (0)151 52452440
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch! Diese kommen beim Zustandekommen eines Vertrags und einer Buchung zur Geltung:
– Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung
liegt ausschließlich beim Künstler.
– Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn
zu erscheinen.
– Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des
Bühnenequipment.
– Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom
Veranstalter gestellt (pro Musiker).
– Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine
behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
– Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem
Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des
Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des
Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des
BGB.
– Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für eine
geeignete Überdachung, die einen ausreichenden Regenschutz
bietet. Dies beinhaltet, dass die Bühne von hinten sowie
seitlich geschlossen werden kann.
– Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt
werden.
– Eine Runde dauert in der Regel 45 Minuten, danach folgen 15
Minuten Pause.
– Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dies kann am
Auftrittstag mit dem Musiker abgesprochen werden.
– Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch
anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im
Übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten.
– Streichungen und Änderungen einzelner Vertragspunkte sind
unzulässig.
– Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter
ist unzulässig.
– Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher
Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden
beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden.
Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet
werden.
– Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten
selbst.
– Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige
Konventionalstrafe pro Auftritt festgesetzt: bis 1 Monat vor
der Veranstaltung in Höhe von 300,- €. Danach 60% der
vereinbarten Gage, und am Tag der Veranstaltung die volle Gage.
(Bei einem Sterbefall entfällt dieser Punkt).
– Der unterzeichnende Veranstalter (bzw. die Person, die im
Vertrag genannt ist) haftet auch persönlich für das Einhalten
des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine
Unterschrift (bzw. durch Auswahl von "Ich bin mit den AGB
einverstanden"), dass er/sie für die Veranstaltung ausreichend
versichert ist.
– Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass in der Zeit des
Auftritts das Wohlbefinden des Künstlers durch Dritte nicht
gestört wird. Weiterhin darf ausschließlich nur der Künstler
die Musikanlage bedienen. Bei Zuwiderhandlungen hat der
Künstler das Recht, bei voller Gage den Auftritt sofort
abzubrechen.
– Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die
getroffenen Vereinbarungen zu halten.
Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung
getroffen:
– Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den
Künstler oder deren Vertreter ausgezahlt.
– Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der
Veranstaltung.
– Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird
von den beteiligten Musikern selbst versteuert.